Abteilung Automodellsport Offroad
•Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr

•Kinder und Jugendliche müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten / Bevollmächtigten.

•Eltern haften für ihre Kinder.

•Sämtliche eigenen Abfälle sind mitzunehmen.

•Das Ausschütten von Treibstoff, Ölen und sonstigen umweltschädlichen Stoffen ist strengstens verboten!

•Gastfahrer haben sich vor der Benutzung der Strecken bei einem ESV-Mitglied anzumelden und die jeweilige Gastfahrergebühr zu entrichten.

•Die große Strecke ist für Offroad-Fahrzeuge bis Maßstab 1:8 mit Elektro- oder Verbrennungsantrieb zugelassen. Die kleine Strecke (komplett Kunstrasen) ist für Offroad-Fahrzeuge bis Maßstab 1:10 mit ausschließlich Elektroantrieb zugelassen. Das Befahren mit anderen Fahrzeugen ist strengstens verboten.

•Um Frequenzstörungen zu vermeiden, muss jeder ankommende Fahrer sich vergewissern, dass es zu keinen Frequenzüberschneidungen kommen kann.

•Die Fahrtrichtung ist bei beiden Strecken gegen den Uhrzeigersinn. Ein Fahren in die andere Richtung ist nur nach Absprache und Genehmigung aller anwesenden Fahrer erlaubt.

•Während Veranstaltungen (Rennen, Arbeitseinsätze) ist das Fahren auf den Strecken für Nicht-Teilnehmer der Veranstaltungen verboten.

•Das Befahren der kompletten Anlage mit dem PKW ist untersagt. Es dürfen ausschließlich die vorhandenen Parkplätze benutzt werden.

•Bei widrigen Streckenverhältnissen (durch Regen aufgeweichter Lehmboden) darf die 1:8 Strecke nicht befahren oder betreten werden.

•Das ESV-Vereinsmitglied der Abt. Automodellsport-Offroad, das zuletzt das Gelände verlässt, ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Tore verantwortlich.

•Verstöße gegen die Fahr- und Platzordnung werden mit einem sofortigem Platzverweis geahndet.

•Mit der Benutzung der Strecken erklärt jeder Nutzer, dass er die Platz- und Fahrordnung gelesen, verstanden hat und akzeptiert!